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Betreuungsgruppe

 

Grundsätzliches



Ein umfassendes Hilfeleistungssystem kann nicht dort enden, wo technischer Einsatz und Rettungseinsatz aufhören. Einsatzerfahrungen der letzten Jahre haben belegt, dass sich Schadensereignisse aufgrund ihrer Komplexität selten nur einem Fach-dienst zuordnen lassen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall oder einem Großschadensereignis betroffen und fast immer gibt es unverletzte Betroffene, die vom Rettungsdienst und Sanitätsdienst nicht versorgt werden. Es sind auch Schadensereignisse denkbar, bei denen nur Unverletzte vorhanden sind (Evakuierungsmaßnahmen). Bei diesen Schadensereignissen wird neben den eigentlichen Rettungsaufgaben insbesondere der Aspekt der Betreuung gefordert. Neben dem Rettungsdienst bildet der Betreuungseinsatz ein spezifisches Arbeitsfeld, das parallel und zeitgleich mit dem Schadensverlauf und seiner Bewältigung entsteht.



Aufgaben



Der Betreuungsdienst leistet überall dort Hilfe, wo sie sich die Betroffenen aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können.



Die Betreuungsgruppe

  • betreut und versorgt hilfsbedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern,
  • sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen,
  • sichert die sozialen Belange der Betroffenen,
  • wirkt bei behördlich veranlassten Evakuierungsmaßnahmen mit,
  • unterstützt, je nach Schadenslage andere Fachdienste bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
  • wirkt bei der Registrierung Betroffener mit,
  • führt bei Großveranstaltungen die Verpflegung, Betreuung und Unterbringung der Teilnehmer durch,
  • versorgt Einsatzkräfte,
  • wirkt bei der Notfallnachsorge/dem Unfallfolgedienst mit.


Versorgungskapazität und Materialausstattung



Zur Durchführung der gestellten Aufgaben bedarf es für die Betreuungsgruppe neben qualifiziertem Personal einer gezielten Vorhaltung sachgerechter Ausstattung sowie entsprechender Vereinbarung mit Dritten zur ergänzenden Materialbeschaffung im Einsatzfall.

Versorgungskapazität:

Die Betreuungsgruppe soll allein bis zu 150 Betroffene, je nach Situation als Erstmaßnahme, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen können. Sind aufgrund des Schadensereignisses und der Situation an der Einsatzstelle überwiegend Betreuungsaufgaben zur erfüllen, werden diese von der gesamten Einsatzeinheit durchgeführt. Die gesamte Einsatzeinheit kann bis zu 300 Betroffene, je nach notwendiger Betreuungsintensität, unterbringen, verpflegen und sozial betreuen.